16.01.2025, 14:07
Erst einmal Glückwunsch zu deinem tollen Examen!
Das ist eine beachtliche Note mit der dir sehr vielen Türen offen stehen.
Und einen Unterschied zu 9,0 macht es nicht, insbesondere wenn der Gesamteindruck passt. Jeder potentielle Arbeitgeber weiß wie viel Glück etc. in die Note letztlich einfließt und erkennt, dass du keineswegs ein schlechterer Jurist bist als ein anderer Bewerber mit 9,0. Vereinzelt gibt es vielleicht Kanzleien die starr an den 9,0 festhalten, aber es werden immer weniger. Deshalb musst du dir faktisch keine allzu großen Gedanken machen; im Gegenteil, du kannst sogar sehr stolz auf dich sein.
Ich kann deine Enttäuschung – entgegen einen bisherigen Ausführungen – dennoch ein wenig nachvollziehen, insbesondere weil es dermaßen knapp war. Letztlich musst du alleine mit deiner Note zufrieden sein und musst dich dafür auch vor niemandem rechtfertigen. Ich kenne Kandidaten die mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis erneut geschrieben haben. Jeder rational denkende Mensch würde davon abraten oder zumindest die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Aber darauf kommt es nicht an, jeder hat seine eigenen Ziele und jeder muss damit zufrieden sein. Ich finde du kannst sehr zufrieden sein, aber wenn du unbedingt von VB wolltest, dann spricht auch nichts dagegen erneut zu schreiben, sofern du diese Möglichkeit hast.
Das ist eine beachtliche Note mit der dir sehr vielen Türen offen stehen.
Und einen Unterschied zu 9,0 macht es nicht, insbesondere wenn der Gesamteindruck passt. Jeder potentielle Arbeitgeber weiß wie viel Glück etc. in die Note letztlich einfließt und erkennt, dass du keineswegs ein schlechterer Jurist bist als ein anderer Bewerber mit 9,0. Vereinzelt gibt es vielleicht Kanzleien die starr an den 9,0 festhalten, aber es werden immer weniger. Deshalb musst du dir faktisch keine allzu großen Gedanken machen; im Gegenteil, du kannst sogar sehr stolz auf dich sein.
Ich kann deine Enttäuschung – entgegen einen bisherigen Ausführungen – dennoch ein wenig nachvollziehen, insbesondere weil es dermaßen knapp war. Letztlich musst du alleine mit deiner Note zufrieden sein und musst dich dafür auch vor niemandem rechtfertigen. Ich kenne Kandidaten die mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis erneut geschrieben haben. Jeder rational denkende Mensch würde davon abraten oder zumindest die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Aber darauf kommt es nicht an, jeder hat seine eigenen Ziele und jeder muss damit zufrieden sein. Ich finde du kannst sehr zufrieden sein, aber wenn du unbedingt von VB wolltest, dann spricht auch nichts dagegen erneut zu schreiben, sofern du diese Möglichkeit hast.
Nachrichten in diesem Thema
VB knapp verpasst - Folgen? - von Bildungsbürgerproll - 16.01.2025, 13:50
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Patenter Gast - 16.01.2025, 13:59
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von JuraHassLiebe - 16.01.2025, 14:07
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Joko - 16.01.2025, 19:26
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Praktiker - 21.01.2025, 21:44
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Lawliet - 05.02.2025, 11:14
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von HLLM - 10.02.2025, 08:04