• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Fragen von Jurastudenten an Rechtsreferendare
  6. VB knapp verpasst - Folgen?
Antworten

 
VB knapp verpasst - Folgen?
JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 223
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#3
16.01.2025, 14:07
Erst einmal Glückwunsch zu deinem tollen Examen!

Das ist eine beachtliche Note mit der dir sehr vielen Türen offen stehen. 

Und einen Unterschied zu 9,0 macht es nicht, insbesondere wenn der Gesamteindruck passt. Jeder potentielle Arbeitgeber weiß wie viel Glück etc. in die Note letztlich einfließt und erkennt, dass du keineswegs ein schlechterer Jurist bist als ein anderer Bewerber mit 9,0. Vereinzelt gibt es vielleicht Kanzleien die starr an den 9,0 festhalten, aber es werden immer weniger. Deshalb musst du dir faktisch keine allzu großen Gedanken machen; im Gegenteil, du kannst sogar sehr stolz auf dich sein.

Ich kann deine Enttäuschung – entgegen einen bisherigen Ausführungen – dennoch ein wenig nachvollziehen, insbesondere weil es dermaßen knapp war. Letztlich musst du alleine mit deiner Note zufrieden sein und musst dich dafür auch vor niemandem rechtfertigen. Ich kenne Kandidaten die mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis erneut geschrieben haben. Jeder rational denkende Mensch würde davon abraten oder zumindest die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Aber darauf kommt es nicht an, jeder hat seine eigenen Ziele und jeder muss damit zufrieden sein. Ich finde du kannst sehr zufrieden sein, aber wenn du unbedingt von VB wolltest, dann spricht auch nichts dagegen erneut zu schreiben, sofern du diese Möglichkeit hast.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
VB knapp verpasst - Folgen? - von Bildungsbürgerproll - 16.01.2025, 13:50
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Patenter Gast - 16.01.2025, 13:59
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von JuraHassLiebe - 16.01.2025, 14:07
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Joko - 16.01.2025, 19:26
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Praktiker - 21.01.2025, 21:44
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Lawliet - 05.02.2025, 11:14
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von HLLM - 10.02.2025, 08:04


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus