10.01.2025, 17:39
(10.01.2025, 16:45)Egal_ schrieb:(10.01.2025, 14:38)Paul Klee schrieb:(10.01.2025, 09:34)BullandBear schrieb:(09.01.2025, 15:43)Paul Klee schrieb: Ich glaube es ist bei deiner Flughöhe deutlich schwieriger abstraktes Feedback zu geben, weil die Luft viel dünner ist als bei Berufseinsteigern. Ob noch ein Karriereschritt drin ist und zu welchen Konditionen, ist denke ich ziemlich individuell.
Meine laienhafte Einschätzung wäre, dass eine Rückkehr in die GK unwahrscheinlich ist und der natürliche Karriereschritt wäre mehr Führungsverantwortung zu übernehmen, sei es intern oder bei einem anderen Unternehmen. Ob das drin ist kannst du ja eventuell auch mal mit deinem Umfeld vertraulich überlegen. Vielleicht könnte auch ein spezialisierter Headhunter weiterhelfen?
Ich persönlich finde by the way 140 000 Euro mit Ehegattensplitting schon viel, aber das ist ja etwas sehr persönliches.
Dem Splittingvorteil muss ich mal durchrechnen. Wieviel macht das nach deiner Einschätzung aus? Im Rahmen meiner letzten Steuererklärungen hat sich da für uns eigentlich kein großer Vorteil ergeben.
Das lohnt sich ja vor allem dann, wenn ein Ehepartner wenig oder nichts verdient und der andere viel. Wenn das Einkommen der Frau also erst kürzlich weggefallen ist könnte sich das also lohnen. Kenne mich auch nicht besonders aus in der Thematik und bin froh wenn mein Steuerberater alles übernimmt, aber ein Onlinerechner wirft bei deinem Gehalt etwa 12.000€ raus.
Hallo Paul, lies mal bitte meine Antwort darüber.
Falls du in einem Brutto-Netto-Rechner zwischen den Steuerklassen 4 und 3 variiert hast, bringt diese Berechnung nichts, denn der monatliche Abzug vom Gehalt ist nur eine Vorauszahlung ähnlich den Nebenkosten einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird abgerechnet und das Haushaltsbruttoeinkommen beider Ehepartner (also in Summe) zur Berechnung herangezogen. Ob man die 160k mit 3/5 unterjährig oder mit 4/4 versteuert, macht am Ende des Jahres keinen Unterschied, denn die Steuer ist immer gleich. Der Unterschied existiert nur unterjährig in den Vorauszahlungen.
Möchtest du wissen, wie hoch der Splittingvorteil des TE und seiner Frau ist, müsstest du ihr bisheriges Gehalt kennen.
Splittingvorteil ist nicht das gleiche wie die Steuerklassenwahl, sondern beschreibt die Addition und rechnerische Division der Gehälter, anhand derer die Steuer berechnet wird.
So sehr bin ich gar nicht ins Detail gegangen. Ich bin einfach davon ausgegangen dass die Frau auch gut verdient hat und damit der Splittingvorteil vorher marginal bzw nicht vorhanden war und jetzt voll ins Gewicht fällt.
Was ich verglichen habe war, was man als Single mit 160000€ Einkommen an Steuern zahlt und was als Ehepaar mit Einkommen 160000€+0€. Da kamen bei 160000€ pa ca 12000€ raus, was netto schon einiges wäre.
Um zu berechnen, was das im Detail für den TE heißt fehlen erstens Infos und zweitens mir die Expertise jenseits simpler Onlinerechner ;)
Würde mich auch über Updates freuen. Zu höheren Senoritätsstufen liest man hier selten.
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