09.01.2025, 11:10
(09.01.2025, 10:42)User schrieb: Danke dir für die Antwort! Genau, ich bin in einer Kanzlei angestellt. Also eine Teilzeitstelle wäre das ja dann nicht. Der Kurs ist nur einmal im Monat. Ich würde also "nur" zwei Tage im Monat weniger arbeiten als sonst.Achso, sorry, dann habe ich das falsch verstanden - dachte es wären jeweils Do und Fr pro Woche.
Falls sich der AG komplett querstellt könnte man noch vorschlagen, dass man die beiden verlorenen Tage mal Samstags / Sonntags nacharbeitet... ich weiß nur nicht wie verbreitet sowas ist. Wir sind mit mir 7 Berufsträger. Ich weiß leider nicht, was das Budget für Fortbildungen ist. Aber ich denke 12.000 € wird schon ziemlich grenzwertig sein. Aber fragen kostet ja nichts
Würde da einfach offen mit dem AG drüber sprechen - wenn es "nur" zwei Tage im Monat sind, lässt sich das ggf. auch ohne Gehaltsverzicht regeln, z.B. durch Nacharbeit, wie Du gesagt hast. Im GK-Kontext ist das allerdings mit der "Nacharbeit" so ne Sache, da man da nicht selten ohnehin am Wochenende arbeitet, ohne dass das gesondert vergütet wird. Ansonsten wäre es ja auch ok, die zwei Tage im Monat unbezahlt freigestellt zu werden.
12k sind viel - keine Frage. Aber wenn Du ein normales Verhältnis zum AG hast, dann kann man das ja einfach ansprechen und nachfragen. Mehr als nein sagen können sie nicht - vielleicht werden sie auch nur einen Teil der Kosten tragen - wir wissen es nicht. Da es dem AG aber was bringen würde, kann ich mir vorstellen, dass mein Mindestmaß an Bereitschaft, mit Dir eine Lösung zu finden, da ist.
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LLM - Verhandlung mit AG - von User - 09.01.2025, 10:06
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Ex-GK - 09.01.2025, 10:36
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von User - 09.01.2025, 10:42
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Ex-GK - 09.01.2025, 11:10
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Lawliet - 10.01.2025, 10:00