09.01.2025, 10:36
Hallo, Du bist in einer Kanzlei angestellt (also nicht Syndikus), richtig? Ich kann jetzt nur für GKen sprechen, dürfte aber auch in anderen Einheiten ähnlich sein. Kosten für Weiterbildungen werden idR übernommen, wenn das Budget da ist und der AG etwas davon hat - letzteres scheint der Fall zu sein. Wenn das Weiterbildungsbudget (was ja jährlich geplant wird) pro Berufsträger überschritten wird, kommt es einfach vor allem auf die Bereitschaft des AG an, diese Kosten zu tragen. Es kommt vor, dass die Kostenübernahme an Bedingungen gebunden wird, z.B. keine ordentliche Kündigung für XY Jahre, sodass der AG was von seinem Investment hat.
Die freien Tage sind idR Verhandlungssache und hängen natürlich auch vom Betrieb ab, also ob sich der AG erlauben kann, eine Vollzeitkraft nun in Teilzeit anzustellen, was bei einer 3-Tage Woche der Fall wäre. Rein gehaltstechnisch wird idR das Gehalt entsprechend auf eine Teilzeitstelle gekürzt, aber das ist dann auch Verhandlungs-/Bereitschaftssache. Ich kenne auch Fälle, in denen man für die eingeschränkte Zeit das Vollzeitgehalt nur zu einem Teil kürzt (so, dass es über einem Teilzeitgehalt liegt) bei Wiedereinstieg in Vollzeit dann aber auch entsprechend das Vollzeitgehalt gekürzt ist, bis sich das alles irgendwie verrechnet hat - gerade wenn man nun mal bestimmte laufende Kosten hat, kann sowas hilfreich sein um nicht in finanzielle Engpässe zu kommen.
Die freien Tage sind idR Verhandlungssache und hängen natürlich auch vom Betrieb ab, also ob sich der AG erlauben kann, eine Vollzeitkraft nun in Teilzeit anzustellen, was bei einer 3-Tage Woche der Fall wäre. Rein gehaltstechnisch wird idR das Gehalt entsprechend auf eine Teilzeitstelle gekürzt, aber das ist dann auch Verhandlungs-/Bereitschaftssache. Ich kenne auch Fälle, in denen man für die eingeschränkte Zeit das Vollzeitgehalt nur zu einem Teil kürzt (so, dass es über einem Teilzeitgehalt liegt) bei Wiedereinstieg in Vollzeit dann aber auch entsprechend das Vollzeitgehalt gekürzt ist, bis sich das alles irgendwie verrechnet hat - gerade wenn man nun mal bestimmte laufende Kosten hat, kann sowas hilfreich sein um nicht in finanzielle Engpässe zu kommen.
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LLM - Verhandlung mit AG - von User - 09.01.2025, 10:06
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Ex-GK - 09.01.2025, 10:36
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von User - 09.01.2025, 10:42
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Ex-GK - 09.01.2025, 11:10
RE: LLM - Verhandlung mit AG - von Lawliet - 10.01.2025, 10:00