03.01.2025, 17:46
(03.01.2025, 11:36)Iamy schrieb:(03.01.2025, 11:04)GPAMember schrieb: Darstellen was ursprünglich beantragt war, Ereignis für die Erledifung und dann als Antrag erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Den ausgelegten Antrag im Tatbestand aufzuführen ist falsch.
Dh du würdest die "Anträge" dann im TB nur so fassen: Der Kläger erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Wieso würde man in dem Fall (nach Darstellung des bisherigen Antrags in der Prozessgeschichte I) nicht formulieren:
,,Der Kläger beantragt nunmehr,
festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.“
Ich hatte im Hinterkopf, dass sich der für erledigt erklärte Antrag dann in einen Feststellungsantrag umwandelt? Stehe ich auf dem Schlauch?
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Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 03.01.2025, 10:11
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von GPAMember - 03.01.2025, 11:04
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 03.01.2025, 11:36
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RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Praktiker - 04.01.2025, 08:34
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 04.01.2025, 13:15
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