02.01.2025, 08:11
(02.01.2025, 08:06)Homer S. schrieb:(01.01.2025, 18:42)juleswinnfield schrieb: Mietkosten kann man nicht ansetzen? Ich meine, dass das geht. Habe ich so von anderen auch schon mitbekommen.
Also wie gesagt, je nach Sachberhalt könnte man mal über doppelte Haushaltsführung nachdenken, was aber u.a. - wie der Name schon sagt, eine doppelte Haushaltsführung erfordert. Solltest du zB bei deinen Eltern gemeldet gewesen sein, dürfte das raus sein.
Ansonsten ist wohnen halt privat veranlasst und damit regelmäßig nicht zu berücksichtigen.
Kannst dazu mal FGFG Köln, Urteil vom 20. 6. 2012 - 4 K 4118/09 lesen.
folgende Urteile lesen:
FG Köln, Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsstudium, DStRE 2013, 262 sowie FG Nürnberg, doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haus der Eltern, BeckRS 2016, 95314
Grundsätzlich muss du dem Finanzamt aber nur die tatsächlichen Umstände mitteilen und selbst keine rechtliche Würdigung vornehmen. Im Einzelfall kannst du das also nachvollziehbar angeben und das Finanzamt muss das dann rechtlich würdigen. Das müssen die dann im Steuerbescheid natürlich begründen, dagegen könntest du dann vorgehen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, bzw. du es für falsch hälst.
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LLM Kosten von der Steuer absetzen - von juleswinnfield - 30.12.2024, 00:16
RE: LLM Kosten von der Steuer absetzen - von Homer S. - 30.12.2024, 10:16
RE: LLM Kosten von der Steuer absetzen - von juleswinnfield - 01.01.2025, 18:42
RE: LLM Kosten von der Steuer absetzen - von Homer S. - 02.01.2025, 08:06
RE: LLM Kosten von der Steuer absetzen - von Homer S. - 02.01.2025, 08:11