01.01.2025, 22:38
Hätte da einen ähnlichen Sachverhalt und u.a. dieselbe Frage
Nehmen wir an, es gäbe eine Kanzlei, welche die BeA-Karten von Anwälten einbehält und Schriftsätze in dem Namen der Anwälte über dieses System rausschickt. Und wenn sich ein Anwalt zur Abgabe der Karte geweigert hätte, wäre dieser in der Probezeit gekündigt worden.
Und angenommen, die Kanzlei würde freie Mitarbeiter beschäftigen, bei denen es sich den Umständen nach um Arbeitnehmer handeln würde.
Und nehmen wir an, dass Angestellte, die sich wehren wollen, bedroht würden.
Gäbe es in diesem Fall einen Weg, das Treiben einer solchen Kanzlei zu unterbinden, ohne dass die Angestellten freien Mitarbeiter und Anwälte selbst belangt würden? Bspw durch eine anonyme Kammerbeschwerde?
Nehmen wir an, es gäbe eine Kanzlei, welche die BeA-Karten von Anwälten einbehält und Schriftsätze in dem Namen der Anwälte über dieses System rausschickt. Und wenn sich ein Anwalt zur Abgabe der Karte geweigert hätte, wäre dieser in der Probezeit gekündigt worden.
Und angenommen, die Kanzlei würde freie Mitarbeiter beschäftigen, bei denen es sich den Umständen nach um Arbeitnehmer handeln würde.
Und nehmen wir an, dass Angestellte, die sich wehren wollen, bedroht würden.
Gäbe es in diesem Fall einen Weg, das Treiben einer solchen Kanzlei zu unterbinden, ohne dass die Angestellten freien Mitarbeiter und Anwälte selbst belangt würden? Bspw durch eine anonyme Kammerbeschwerde?
Nachrichten in diesem Thema
AG bei der RAK melden - von Lol22 - 01.01.2025, 18:29
RE: AG bei der RAK melden - von Egal_ - 01.01.2025, 19:27
RE: AG bei der RAK melden - von Praktiker - 01.01.2025, 21:41
RE: AG bei der RAK melden - von Lol22 - 01.01.2025, 22:35
RE: AG bei der RAK melden - von Esgehtumsprinzip - 01.01.2025, 22:38
RE: AG bei der RAK melden - von JuraLiebhaber - 02.01.2025, 08:44


