31.12.2024, 09:24
(30.12.2024, 21:21)Okt2022 schrieb:(30.12.2024, 11:52)RiLG Hessen schrieb:(30.12.2024, 11:51)NRWAG schrieb: Läuft ganz nach dem Geschmack des Präsidenten. Ich selbst wurde vor einer anderen Kammer vereidigt. Wurde damals von der Kammer gemacht, die gerade Sitzung hatte.
An anderen Gerichten war es damals üblich, dass man bis zur nächsten Sitzung der Kammer des Präsidenten gewartet hat.
Bei unserer aktuellen Hausspitze findet die Vereidigung im Büro des Präsidenten statt.
Dann muss da aber zumindest ein Aushang vorhanden sein, sonst dürfte das mit § 38 I DRiG nicht vereinbar sein.
Ja, es gibt eine Sitzungsrolle (draußen) und es sind auch neben dem Präsident/ der Präsidentin zwei weitere Richter/innen anwesend. Es ist also eine öffentliche Sitzung in ordnungsgemäßer Besetzung, nur halt in Präsidentenbüro.
Zumal es noch den Absatz 3 gibt. Je nach Landesrecht genügt Öffentlichkeit.
Nachrichten in diesem Thema
Vereidigung Richter - von juristin123! - 28.12.2024, 21:10
RE: Vereidigung Richter - von Praktiker - 28.12.2024, 21:27
RE: Vereidigung Richter - von GastGast7 - 30.12.2024, 10:53
RE: Vereidigung Richter - von NRWAG - 30.12.2024, 11:51
RE: Vereidigung Richter - von RiLG Hessen - 30.12.2024, 11:52
RE: Vereidigung Richter - von Okt2022 - 30.12.2024, 21:21
RE: Vereidigung Richter - von Praktiker - 31.12.2024, 09:24
RE: Vereidigung Richter - von DRi1 - 31.12.2024, 01:20
RE: Vereidigung Richter - von Besorgter Anwohner - 31.12.2024, 07:43