25.12.2024, 19:50
Mit Relationen kenne ich mich auch nicht aus. Aber für die einstweilige Einstellung braucht es ja eine Erfolgsprognose in der Hauptsache. Das spricht dafür, erst einmal ganz normal die Hauptsache zu prüfen und danach den Antrag zu behandeln - andernfalls müsste man ja inzident prüfen, wie der Prozess ausgeht.