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24.12.2024, 01:12
Viel zu verlieren hast du eigentlich nicht. Wenn du dich direkt mit einer Endnote von 9,x bewerben würdest, könnten sich die Kanzleien auch denken, dass du schriftlich womöglich knapp unter VB geblieben bist. Und Kanzleien, die dich grundsätzlich interessant finden, werden dir im Zweifel anbieten, dein Endzeugnis noch nachzureichen oder dich erneut zu bewerben.
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung zwischen Notenbekanntgabe und mündlicher Prüfung? - von Berufsanfänger - 23.12.2024, 23:39
RE: Bewerbung zwischen Notenbekanntgabe und mündlicher Prüfung? - von LawyerTN - 24.12.2024, 01:12
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