20.12.2024, 16:36
Da wirst du letztlich ganz klassisch die Erklärungen beider Seiten nach §§ 133, 157 BGB auslegen müssen, um festzustellen, mit wem der Vertrag geschlossen wurde; d.h. ob es mit dem einzelnen Behandler ist, ob es mit der Berufsausübungsgemeinschaft als Ganzes ist oder ob es eine seperate die Nebenstätte betreibende Entität ist. Das hängt natürlich dann vom Parteivortrag ab, insbesondere eben desjenigen, der sich auf den geschlossenen Vertrag beruft. Denn derjenige ist insofern darlegungs- und beweisbelastet, das er Vertragspartei ist und/oder ein Recht aus dem Vertrag geltend machen kann (ggf. gewillkürte Prozessstandschaft).
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Frage zum Vertragsschluss Medizinrecht - von Referendar1994 - 20.12.2024, 16:23
RE: Frage zum Vertragsschluss Medizinrecht - von RefNdsOL - 20.12.2024, 16:36
RE: Frage zum Vertragsschluss Medizinrecht - von Praktiker - 20.12.2024, 20:13