19.12.2024, 09:39
Ja Anfechtung ist noch ein guter Punkt.
Ich denke auch, dass ein bloßes Anwaltsschreiben mit Zurückweisung ausreicht damit die die Sache auf sich beruhen lassen.
Mir ging es aber tatsächlich um den worst case, falls doch geklagt wird. Auf das Risiko muss ich ja dennoch hinweisen. Und wie gesagt, ich sehe auch nicht dass sie gerichtlich durchkommen würden, aber wollte das mal gegenprüfen lassen.
Ich denke auch, dass ein bloßes Anwaltsschreiben mit Zurückweisung ausreicht damit die die Sache auf sich beruhen lassen.
Mir ging es aber tatsächlich um den worst case, falls doch geklagt wird. Auf das Risiko muss ich ja dennoch hinweisen. Und wie gesagt, ich sehe auch nicht dass sie gerichtlich durchkommen würden, aber wollte das mal gegenprüfen lassen.
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Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Konova - 18.12.2024, 16:17
RE: Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Praktiker - 19.12.2024, 00:45
RE: Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Konova - 19.12.2024, 09:39