19.12.2024, 00:45
Wie sieht es mit Anfechtung aus? Täuschung ist es ja auch, wenn irgendwo im Kleingedruckten steht, dass alles ganz anders ist. Das Verstecken spricht dann ja sehr für Vorsatz. Selbst Betrug bejaht der BGH, wenn planvoll und absichtlich so formuliert wird, dass ein täuschender Gesamteindruck entsteht.
Natürlich kann auch ein Formular für einen Behördengang Geld wert sein und gegen Geld verschafft werden, aber das ist ja hier gerade verschleiert worden, dass es nur darum geht.
Mein Gefühl wäre, dass die von den Vielen leben, die einfach zahlen, und bei jemandem, der sich anwaltlich vertreten wehrt, keine Zeit und Geld investieren.
Bei mir hätten sie jedenfalls sehr geringe Erfolgschancen gehabt...
Natürlich kann auch ein Formular für einen Behördengang Geld wert sein und gegen Geld verschafft werden, aber das ist ja hier gerade verschleiert worden, dass es nur darum geht.
Mein Gefühl wäre, dass die von den Vielen leben, die einfach zahlen, und bei jemandem, der sich anwaltlich vertreten wehrt, keine Zeit und Geld investieren.
Bei mir hätten sie jedenfalls sehr geringe Erfolgschancen gehabt...
Nachrichten in diesem Thema
Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Konova - 18.12.2024, 16:17
RE: Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Praktiker - 19.12.2024, 00:45
RE: Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Konova - 19.12.2024, 09:39