18.12.2024, 16:17
Kurze Frage in die Runde mit Bitte um Einschätzung:
Es gibt im Internet diverse Anbieter, die die Menschen mit deutlich überteuerten Dienstleistungen abzocken wollen.
Da wird dann meistens suggeriert, man sei der offiziele Ansprechpartner, verlangt aber eine deutlich höhere Gebühr für die eigentliche offiziele Dienstleistung. Manchmal wird sogar vollkommen wertloses angeboten. 2 Beispiele:
Bei xxxxx wird einem ein PDF-Dokument (!) verkauft, welches man dann selber bei der Behörde einreichen soll um aus der Kirche auszutrten. Es wird allerdings der Eindruck verkauft, man würde dies online erledigen können und müsste sich nicht ans Amt wenden. Die Kosten der Behörde muss man ebenfalls selbst tragen, steht halt nur im Kleingedruckten.
Bei xxxxx wird die Beantragung eines Nachsendeauftrag der Deutschen Post zum deutlich höheren Preis angeboten, als bei der Post selbst. Erneut wird hier suggeriert, man sei der eigentliche Anbieter.
Diese Unternehmen sichern sich mit entsprechenden AGB und Widerrufsbelehrungen so ab, dass ein Widerruf aufgrund des Einverständnisses mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausgeschlossen ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Das machen die leider nunmal gut.
Verbraucherschützer warnen auch häufig vor diesen Websites. Jetzt habe ich einen Mandanten der diesem Scam zum Opfer gefallen ist und auch schon Inkasso betrieben wird. Ich sehe hier als Gegenargument eigentlich nur § 138 BGB und sehe da sogar eigentlich recht gute Chancen. Auf dem Papier und im Kleingedruckten wird aber leider meistens sogar beschrieben, was die Gegenleistung ist, sodass hier keine Täuschung im eigentlichen Sinne vorliegt. Es ist vielmehr der evidente Eindruck der vermittelt werden soll und eben auch funktioniert.
Wie sehen das die Richter hier im Bunde? Würdet ihr den § 138 BGB anwenden? Objektives Missverhältnis ist glaube ich einfach zu begründen. Ich denke die subjektive Seite ist der eigentliche Knackpunkt, aber würde hierfür ausreichend ein Ausnutzen von Unerfahrenheit wohl annehmen wollen.
Es gibt im Internet diverse Anbieter, die die Menschen mit deutlich überteuerten Dienstleistungen abzocken wollen.
Da wird dann meistens suggeriert, man sei der offiziele Ansprechpartner, verlangt aber eine deutlich höhere Gebühr für die eigentliche offiziele Dienstleistung. Manchmal wird sogar vollkommen wertloses angeboten. 2 Beispiele:
Bei xxxxx wird einem ein PDF-Dokument (!) verkauft, welches man dann selber bei der Behörde einreichen soll um aus der Kirche auszutrten. Es wird allerdings der Eindruck verkauft, man würde dies online erledigen können und müsste sich nicht ans Amt wenden. Die Kosten der Behörde muss man ebenfalls selbst tragen, steht halt nur im Kleingedruckten.
Bei xxxxx wird die Beantragung eines Nachsendeauftrag der Deutschen Post zum deutlich höheren Preis angeboten, als bei der Post selbst. Erneut wird hier suggeriert, man sei der eigentliche Anbieter.
Diese Unternehmen sichern sich mit entsprechenden AGB und Widerrufsbelehrungen so ab, dass ein Widerruf aufgrund des Einverständnisses mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausgeschlossen ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Das machen die leider nunmal gut.
Verbraucherschützer warnen auch häufig vor diesen Websites. Jetzt habe ich einen Mandanten der diesem Scam zum Opfer gefallen ist und auch schon Inkasso betrieben wird. Ich sehe hier als Gegenargument eigentlich nur § 138 BGB und sehe da sogar eigentlich recht gute Chancen. Auf dem Papier und im Kleingedruckten wird aber leider meistens sogar beschrieben, was die Gegenleistung ist, sodass hier keine Täuschung im eigentlichen Sinne vorliegt. Es ist vielmehr der evidente Eindruck der vermittelt werden soll und eben auch funktioniert.
Wie sehen das die Richter hier im Bunde? Würdet ihr den § 138 BGB anwenden? Objektives Missverhältnis ist glaube ich einfach zu begründen. Ich denke die subjektive Seite ist der eigentliche Knackpunkt, aber würde hierfür ausreichend ein Ausnutzen von Unerfahrenheit wohl annehmen wollen.
Nachrichten in diesem Thema
Sittenwidrigkeit bei Online-Abzocke Websites - von Konova - 18.12.2024, 16:17
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