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  5. Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich?
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Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich?
JurJurJur
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#7
17.12.2024, 23:33
Tatsächlich habe ich das zweite Examen schon, die Info habe ich unterschlagen. § 45 II 2, 3 BRAO hilft mir und einem möglichen Arbeitgeber also leider nicht.

Danke für die ausführlichere Erklärung von § 45 II 1, das war mir vorher nicht in der Deutlichkeit bewusst. Logisch, dass keine Kanzlei ein ganzes Mandat für einen neuen Associate verlieren will. Umso mehr scheint es mir dann so, dass mich eine WiMi-Stelle bei Quinn wirklich für viele andere Kanzleien für die nächsten Jahre "verbrennen" könnte.

Klar, das trifft bestimmt nicht auf jede Kanzlei zu. Mir war nur aufgefallen, dass eben schon im Bewerbungsgespräch drei verschiedene Mandate erwähnt wurden, von denen ich weiß, dass drei unterschiedliche GKs auf Beklagtenseite sind.
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Nachrichten in diesem Thema
Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 14.12.2024, 21:52
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 16.12.2024, 10:31
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 19:26
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 17.12.2024, 20:39
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von guga - 17.12.2024, 19:58
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Ref1 - 17.12.2024, 20:18
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 23:33


 

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