17.12.2024, 19:26
Danke für deine Antwort!
Stimmt, umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Allerdings sind die meisten GKs eben auf Beklagtenseite tätig und mir ist außer Quinn keine Klägerkanzlei bekannt, die auf vergleichbarem Niveau arbeitet (und zahlt
). Falls die von mir befürchtete Gefahr tatsächlich besteht, schränkt man den Kreis an potenziellen Arbeitgebern also durch eine Tätigkeit bei Quinn deutlich mehr ein, als bei einer anderen GK.
Dass die Konfliktregeln nicht für WiMis gelten, höre ich zum ersten Mal. § 45 I Nr. 3 BRAO erstreckt den Anwendungsbereich doch gerade auch auf WiMis oder sehe ich das falsch?
Stimmt, umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Allerdings sind die meisten GKs eben auf Beklagtenseite tätig und mir ist außer Quinn keine Klägerkanzlei bekannt, die auf vergleichbarem Niveau arbeitet (und zahlt

Dass die Konfliktregeln nicht für WiMis gelten, höre ich zum ersten Mal. § 45 I Nr. 3 BRAO erstreckt den Anwendungsbereich doch gerade auch auf WiMis oder sehe ich das falsch?
Nachrichten in diesem Thema
Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 14.12.2024, 21:52
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 16.12.2024, 10:31
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 19:26
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 17.12.2024, 20:39
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von guga - 17.12.2024, 19:58
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Ref1 - 17.12.2024, 20:18
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 23:33