17.12.2024, 14:01
Also: wenn ein Schaden jetzt nicht mehr möglich ist, dann Erledigung; wenn er beziffert werden kann, dann beziffern, und wenn er nicht beziffert werden kann, aber noch möglich ist, dann unverändert lassen.
Dass es ein Gutachten braucht, betrifft weniger die Bezifferung als die Beweisbarkeit, oder?
Dass es ein Gutachten braucht, betrifft weniger die Bezifferung als die Beweisbarkeit, oder?
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Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 20:30
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 16.12.2024, 20:47
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Praktiker - 16.12.2024, 22:08
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 23:58
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 17.12.2024, 00:21
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Praktiker - 17.12.2024, 14:01