14.12.2024, 14:16
(14.12.2024, 10:35)GASTNRW1 schrieb: Hi zusammen. Hat man nach dem Einstieg in eine etwas weniger renommierte Kanzlei (Tier 3) bei einem Wechsel nach 1-2 Jahren noch Chancen oder ist man dann „verbrannt“? Mir geht es nicht darum, was T3 oder T1 ist. Nur sehe ich immer wieder eher einen Wechsel „nach unten“.
LG
Das lässt sich mEn nicht so pauschal sagen. Ein Wechsel "nach unten" ist sicherlich leichter, aber ich halte eine verallgemeinerndere Einordnung der Kanzleien in Tier 1, 2, 3 grundsätzlich nicht für zielführend.
So verbaust du dir mit einem Einstieg bei weniger bekannten Kanzleien wie Kliemt, oder FGS sicherlich nicht den Wechsel in eine "Tier 1" GK, sofern du eben dem Arbeitsrecht bzw. dem Steuerrecht treu bleibst. Ebenso wenig wenn du von der renommierten Marken und Wettbewerbs oder Patent Praxisgruppe von Bird&Bird in eine "Tier 1" GK wechseln magst.
Anders kann das ganze vielleicht aussehen, wenn du von einer weniger renommierten Praxisgruppe in eine renommiertere wechseln magst, aber "verbrannt bist du mEn nicht"
Nachrichten in diesem Thema
Nach Einstieg in Tier3 GK, verbrannt für T1? - von GASTNRW1 - 14.12.2024, 10:35
RE: Nach Einstieg in Tier3 GK, verbrannt für T1? - von JuraHassLiebe - 14.12.2024, 14:16
RE: Nach Einstieg in Tier3 GK, verbrannt für T1? - von Arbeitsrechtlerin - 16.12.2024, 12:30
RE: Nach Einstieg in Tier3 GK, verbrannt für T1? - von guga - 16.12.2024, 14:32