13.12.2024, 13:24
(13.12.2024, 11:41)JuraHassLiebe schrieb:(13.12.2024, 10:11)Interessentin55 schrieb: Hallo zusammen,
ich bin Richterin auf Probe und mit droht aktuell eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Schließt eine Verurteilung/Vorstrafe eine Verbeamtung kategorisch aus bzw. hat da jemand Erfahrung?
Danke
Eine Verurteilung nicht, durch eine Vorstrafe hingegen lässt sich die Eignung zur Verbeamtung oft infrage stellen.
Wirst du denn voraussichtlich zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt?
Ferner wird, dass sofern es eine Ermessensentscheidung ist, die Art der begangenen Straftat eine Rolle spielen und weniger schlimm als eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird es wohl kaum.
Ganz genau. Eine fahrlässige KV im Straßenverkehr ist letztlich eine Straftat, die - so blöd es klingt - jedem passieren kann, da der Mensch kraft seiner menschlichen Natur eben Fehler macht.
Wenn es zu keinen schweren Verletzungen kam und sich deine Fahrlässigkeit eher im unteren Bereich bewegt, kannst du übrigens stark darauf hoffen, dass das ganze wegen Verfahrenshindernis eingestellt wird (Verweisung auf Privatklageweg, den sowieso niemand nutzt bzw. kein besonderes öffentliches Interesse insofern kein Strafantrag gestellt wird).
Und selbst wenn es zu schweren Verletzungen kam, dann kommt noch ein 153a in Betracht, wenn deine Fahrlässigkeit im unteren Bereich ist. Ich kenne fahrlässige Tötungen (!), die so behandelt wurden, eben weil die Fahrlässigkeit im unteren Bereich war...
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Richter/Staatsanwalt werden trotz Vorstrafe - von Interessentin55 - 13.12.2024, 10:11
RE: Richter/Staatsanwalt werden trotz Vorstrafe - von JuraHassLiebe - 13.12.2024, 11:41
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