11.12.2024, 22:46
(11.12.2024, 21:14)RefNdsOL schrieb: Schau dir mal die Verlinkung nochmal an: Eine Parteianhörung nach § 141 ZPO kann wie eine Zeugenaussage gewürdigt werden. § 286 ZPO setzt nämlich gerade keine Beweisaufnahme voraus. Vielmehr (so auch im Artikel gut dargestellt) hat das Gericht auf Grund des gesamten Inhaltes der Verhandlungen und des Ergebnisses etwaiger Beweisaufnahmen nach freier Überzeugung zu entscheiden, § 286 I 1 ZPO.Ja das habe ich verstanden, dass es kein Beweismittel ist (keine Zeugenaussage). Aber wie formuliere ich das in meinem Fall? Nach der Parteianhörung ist das Gericht nicht überzeugt, dass die Übergaben stattgefunden haben. Wird das so formuliert:
Dementsprechend kann, da auch zum Verfahren gehörend, eben auch die Parteianhörung dazu verwertet werden und dabei die Aussagen entsprechend einer Zeigenaussage verwertet werden. Es darf dennoch (!) nicht als Beweismittel o.ä. bezeichnet werden.
Dem insoweit darlegungsbelasteten Beklagten ist der Vortrag im Rahmen der Anhörung nach §§ 286 Abs. 1 Satz 1, 137 Abs. 4, 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gelungen. Dass der Beklagte die Beträge von seinem Konto abgehoben hat, konnte er durch die jeweiligen Kontoauszüge darlegen. Für das Bewirken der geschuldeten Leistung ist nicht nur die Leistungshandlung, sondern auch der Leistungserfolg zwingend erforderlich. Die Tatsache, dass die Übergaben als solche erfolgten, hat der Beklagte unzureichend dargelegt [da er es nicht beweisen konnte; schreibt man das so?]. Der Schuldner ist grundsätzlich für alle ihn begünstigenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, also auch für die Erfüllung.
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Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Wallendael - 11.12.2024, 17:36
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von RefNdsOL - 11.12.2024, 19:51
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Praktiker - 11.12.2024, 19:52
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Wallendael - 11.12.2024, 21:07
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Paul Klee - 12.12.2024, 01:34
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Praktiker - 12.12.2024, 22:58
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Paul Klee - 12.12.2024, 23:11
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von RefNdsOL - 11.12.2024, 21:14
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Wallendael - 11.12.2024, 22:46
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Praktiker - 11.12.2024, 23:00
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Wallendael - 11.12.2024, 23:19
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von RefNdsOL - 11.12.2024, 23:22
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Wallendael - 11.12.2024, 23:40
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von RefNdsOL - 12.12.2024, 00:44
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Praktiker - 12.12.2024, 23:23
RE: Formulierung im Urteil: Klageabweisung wegen mangelnder Darlegung - von Paul Klee - 12.12.2024, 23:52