11.12.2024, 14:59
(10.12.2024, 10:00)Anna1202 schrieb:(09.12.2024, 18:02)Ex-GK schrieb:Die Ausgangsaussage war: "Da ich die Zukunftsaussichten ohnehin äußerst bescheiden empfand habe ich ein nettes Abfindungspaket angenommen, bin allerdings ab Februar dann ohne Job."(09.12.2024, 17:19)Anna1202 schrieb:(09.12.2024, 15:58)Ex-GK schrieb:(09.12.2024, 14:14)Anna1202 schrieb: Also dem widerspreche ich vollkommen. Für was ist denn die Probezeit da? Vllt. gefällt der Person doch der Job. Vllt. hat der AG doch keine Lust mehr auf den AN. Und wir leben halt nicht in einer Mutter Theresa Gesellschaft. Ein AG muss doch immer damit rechnen, dass ein AN schnell wieder weg geht. Genauso muss ein AN damit rechnen, dass er schnell nicht mehr angestellt sein soll.
Und das Argument, dass sich sowas rumspricht ist absolut an den Haaren herbeigezogen. Ok, wenn wir hier um eine Kleinstadt mit 2 Unternehmen reden, dann mag das stimmen. Aber zu behaupten, dass sich da GCs treffen und dann über sowas sprechen, ist doch eher abwegig. Bevor ich arbeitslos wäre, würde ich allein wegen dem Heckmeck mit der Versorgungskammer, der RAK, der Versicherung etc. etwas zur ÜBerbrückung nehmen.
Es geht weniger um den Fall, dass einer (egal ob AG oder AN) irgendwann merken, dass man doch nicht zueinander passt, sondern darum, dass man schon bei der Bewerbung weiß, dass man dort eh gar nicht oder zumindest nicht langfristig arbeiten will. Sowas in der Art ist umgekehrt einer Bekannten passiert: bewirbt sich auf eine unbefristete Stelle und erfährt erst als der Vertrag vorliegt, dass es nur befristet ist. Das war für sie so wenig fair wie es auch für einen AG wäre, wenn dieser nun mal nicht davon ausgehen muss, dass der jeweilige Kandidat eh nur kurz da sein wird. In Bewerbungsprozesse fließen nun mal Zeit und Geld rein, das keiner zu verschenken hat - die Leute sitzen nicht zusammen und ziehen kollektiv über Bewerber ab, aber unterschätz mal nicht, wie klein die Welt ist.
Prinzipiell finde ich es ok, etwas zur Überbrückung anzunehmen, aber dann vielleicht eher nach befristeten Stellen schauen, wie schon einige gesagt haben. Am Ende kann man Dir keinen Strick daraus drehen, wenn Du nichts von der Überbrückungszeit sagst (und vielleicht gefällt es Dir ja doch gut) und Du kündigst - das kann immer passieren. Super fair ist es aber auch nicht, das hast Du aber auch schon selbst gesagt.
Also wäre dein Rat, dass der Ausgangsschreiber lieber arbeitslos seine Zeit verbringt bis er etwas nahezu Perfektes gefunden hat? Mit dem Risiko, dass es der Person den Lebenslauf zerschießt (monatelang keine Anstellung) und dem Risiko, dass ihm dann das gefundene 100% Ding doch nicht gefällt.
Das Argument, als potentieller Arbeitnehmer Rücksicht auf das Geld eines möglichen AG nehmen zu müssen, finde ich auch eher komisch. Dann dürfte man sich nie auf eine 95% passenende Stelle bewerben, weil das kostet HR ja Kapa. Und dass sich ein AG nicht freut, wenn ein AN zügig wieder geht, verstehe ich. Aber aus Rücksicht garnicht anzufangen und lieber arbeitslos zu sein, macht für mich keinen Sinn. Wer weiss denn, wann die richtige Stelle dann kommt? Wer sagt einem, dass die Stelle nicht doch passend ist? Es geht ja nicht drum, dass sich der Legal Counsel etwas in der Buchhaltung zur ÜBerbrückung sucht. Ganz ehrlich würde ich dich gerne sehen, wenn die Arbeitslosigkeit vor der Tür steht, es finanziell eng und die Aussichten für was Neues ummer trüber werden. Das kann man als alleinstehende Person mit gutem finanziellen Polster machen. Aber selbst dann, sagt doch keiner ernsthaft, "lieber arbeitslos als eine nicht ganz passende Anstellung".
Puh, Du interpretierst da einiges in meinen Post rein und wirst auch noch persönlich. Ich habe keinen konkreten Ratschlag gegeben, sondern aufgezeigt, dass die von Dir geschilderte Situation und die des TE hier nicht ganz die Gleiche ist. Die Situation ist - wie vieles im Leben - nicht a oder b, sondern es gibt Nuancen. Ich rate dem TE hier zu nichts Konkretem, da ich persönlich nicht genug weiß um hier einen sinnvollen "Ratschlag" zu geben, wollte aber ergänzen, dass das Prinzip "sich einfach bewerben und dann schnell Kündigen" durchaus Nachteile haben kann. TE kann selbstverständlich auch die "Gründe" für die Kündigung, sofern jemand fragt, gut verpacken, ändert aber nichts daran, dass so gut wie kein AG sich über eine Mitarbeiterkündigung freut und schon gar nicht nach kurzer Zeit. Es kommt durchaus vor, dass ein potentieller AG jemanden beim alten AG des Bewerbers kennt und nachfragt.
Es geht auch nicht um "Rücksichtnahme" auf einen AG, dadurch, dass dieser aber Geld und Zeit in die Personalsuche steckt, die dann nun mal nochmal von vorne beginnt, wenn der Mitarbeiter kündigt und manche sind da halt nachtragend. Nochmal: natürlich kann eine Kündigung immer kommen, egal von welcher Seite. Darüber reden wir hier aber nicht.
Runtergebrochen war mein Rat, dass ich lieber in einem vllt. nicht so geilen Job bin als arbeitslos. Nicht mehr und nicht weniger, halt sehr egoistisch, wenn man die Interessen des AG mit reinnimmt.
Die Perspektive und Interessen der Gegenseite zu verstehen kann dabei helfen, die Reaktion der Gegenseite zu antizipieren. Zu überlegen, was die jeweiligen Konsequenzen seines Verhaltens sein können, ist für manche durchaus wichtig für die Entscheidungsfindung. Das kannst Du ja gerne anders handhaben, die meisten hier wollen dem TE helfen und erwähnen daher auch Punkte, die für den TE relevant sein KÖNNEN.
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Arbeitslosigkeit wegen schlechter Firmensituation - von Pille - 06.12.2024, 23:11
RE: Arbeitslosigkeit wegen schlechter Firmensituation - von Freidenkender - 08.12.2024, 01:54
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