11.12.2024, 09:36
(11.12.2024, 09:04)hello12345 schrieb: Moin, was denkt ihr?
Kanzlei gefunden, liegt aber über 100 km entfernt, muss also 2-4 Tage pendeln. AG gibt lediglich eine BahnCard 50. Auch Gerichtstermine sind deutschlandweit möglich. Gehalt liegt bei 70k.
Im AV steht nichts von kompletter Erstattung von Kosten (nicht einmal für Gerichtstermine).
Denkt ihr man kann sowas verlangen? Am Ende bleibe ich auf Kosten zurück, die ich zwar zum Teil absetzen kann, aber auch nicht komplett.
Wurde die Kostenübernahme explizit ausgeschlossen? Weiß nicht, ob es üblich ist sowas in einen Arbeitsvertrag zu schreiben, aber würde ansonsten ganz naiv denken, dass § 670 BGB das doch klar regelt?
Nachrichten in diesem Thema
Kanzlei - Kosten werden nicht komplett getragen - von hello12345 - 11.12.2024, 09:04
RE: Kanzlei - Kosten werden nicht komplett getragen - von Homer S. - 11.12.2024, 09:36
RE: Kanzlei - Kosten werden nicht komplett getragen - von Paul Klee - 11.12.2024, 09:58