10.12.2024, 15:47
Ob der konkret gerügte Fehler an der Bindungswirkung teilhat oder nur Vorfrage ist, müsste ich nachlesen. Edit: offenbar ist die Reichweite der materiellen Rechtskraft hier auch streitig.
Im Prüfungskontext ist das aber fast wieder egal: es soll regelmäßig zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung genommen werden. So wie man alle Anspruchsgrundlagen behandelt, sollte man auch auf alle Vollstreckungsfehler eingehen.
Mit der Entscheidungsform (Urteil oder Beschluss) hat das jedenfalls nichts zu tun.
Im Prüfungskontext ist das aber fast wieder egal: es soll regelmäßig zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung genommen werden. So wie man alle Anspruchsgrundlagen behandelt, sollte man auch auf alle Vollstreckungsfehler eingehen.
Mit der Entscheidungsform (Urteil oder Beschluss) hat das jedenfalls nichts zu tun.
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Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von T1997 - 10.12.2024, 11:25
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von RefNdsOL - 10.12.2024, 11:40
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von Praktiker - 10.12.2024, 15:47
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von Praktiker - 10.12.2024, 16:54