• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Prüfungsumfang bei der Erinnerung
Antworten

 
Prüfungsumfang bei der Erinnerung
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 470
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
10.12.2024, 11:40
Dem Kläger ist es grundsätzlich egal zu erfahren, dass sich sein Anspruch nicht nur aus AGL X, sondern auch aus AGL Y ergibt. In beiden Fällen wird seiner Klage stattgegeben und er erhält den begehrten Vollstreckungstitel.

Bei der Erinnerung geht es um Fehler im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wenn der Erinnerungsführer jetzt mitgeteilt bekommt, dass gegen Vorschrift X verstoßen wurde (ohne dass das Gericht auch den VErstoß gegen Y und Z erwähnt), dann würde beim nächsten Vollstreckungsversuch/Vollstreckungsmaßnahme womöglich erneut der Verstoß Y und Z erfolgen, sodass erneut nach § 766 ZPO vorgegangen werden müsste. Womöglich würde sogar nur die Feststellung von X ohne Miterwähnung von Y in der gleichen Entscheidung sogar einen Fehler perpetuieren können, da die Fehlerhaftigkeit nicht mehr rechtzeitig dem entsprechenden Vollstreckungsorgan entgegen gehalten werden kann. (Daher auch der Verweis in § 766 I 2 ZPO auf § 732 II ZPO)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von T1997 - 10.12.2024, 11:25
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von RefNdsOL - 10.12.2024, 11:40
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von Praktiker - 10.12.2024, 15:47
RE: Prüfungsumfang bei der Erinnerung - von Praktiker - 10.12.2024, 16:54


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus