09.12.2024, 20:18
Vielen Dank für Eure Antworten!
Kann insbesondere hierzu noch jemand was sagen:
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
Vielen Dank!
Kann insbesondere hierzu noch jemand was sagen:
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
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Nachrichten in diesem Thema
Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 17:26
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Noname1211 - 07.12.2024, 20:11
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 07.12.2024, 20:13
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 23:42
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 11:17
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 00:01
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 12:06
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 12:40
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 17:16
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 17:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Greif - 08.12.2024, 15:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 09.12.2024, 20:18