08.12.2024, 15:24
(08.12.2024, 12:06)Jdy197 schrieb:Kann deinen Gedanken nachvollziehen, aber es wäre m.E. dann Arbeitnehmerhaftung, die dich im Verhältnis zu deinem AG trifft (während dein AG wegen des falschen Musters und des daraus entstandenen Schadens gegenüber dem Mandanten haftet), und da haftest du ja nur sehr beschränkt (grobe Fahrlässigkeit mal ausgeklammert).(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
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Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 17:26
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Noname1211 - 07.12.2024, 20:11
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 07.12.2024, 20:13
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 23:42
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 11:17
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 00:01
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RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Greif - 08.12.2024, 15:24
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