08.12.2024, 11:17
(07.12.2024, 23:42)Jdy197 schrieb: Ich denke eigentlich eher an den Fall, dass bei Erstellung/Überarbeitung eines Vertragsmusters ein Fehler passiert und der dann für eine Vielzahl von Fällen angewandt wird, ohne dass dafür eine Versicherung besteht. Am Ende ist dann z. B. eine Haftungsbegrenzung o. ä. nichtig mit entsprechendem Schaden im Haftungsfall. Ein Syndikusanwalt müsste ja in einem solchen Fall z. B. versichert sein.
Die Verwendung eines Musters entbindet den Unterzeichner nicht von seiner Pflicht zur Überprüfung dessen vor Unterzeichnung, egal, wer unterschreibt.
Nachrichten in diesem Thema
Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 17:26
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Noname1211 - 07.12.2024, 20:11
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 07.12.2024, 20:13
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 23:42
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 11:17
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 00:01
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 12:06
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 12:40
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 17:16
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 17:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Greif - 08.12.2024, 15:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 09.12.2024, 20:18