06.12.2024, 19:41
Danke Euch! Ich hätte daran sogar noch eine Anschlussfrage: Wenn wir eine vollständige einseitige Erledigungserklärung haben. Was schreibe ich dann bei der Zulässigkeit der Klage? Weil ich könnte hier ja Gefahr laufen, die ursprüngliche Zulässigkeit zu prüfen (und dann sagen, dass das Gericht weiterhin zuständig ist, auch über die Entscheidung der Feststellungsklage), die ich ja in der Begründetheit zu prüfen habe. Über die sachliche Zuständigkeit komme ich wohl mit § 261 III Nr. 2 ZPO weg. Aber was ist bei der örtlichen?
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Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefiNRW24 - 24.11.2024, 09:53
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefNdsOL - 24.11.2024, 11:44
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefiNRW24 - 24.11.2024, 20:10
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefNdsOL - 24.11.2024, 21:57
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von Praktiker - 24.11.2024, 20:49
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RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von Praktiker - 25.11.2024, 07:10
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefiNRW24 - 25.11.2024, 09:07
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von Praktiker - 26.11.2024, 11:49
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:21
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RiNrw - 06.12.2024, 00:09
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefNdsOL - 06.12.2024, 14:43
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RiNrw - 06.12.2024, 18:58
RE: Einspruch als unzulässig zurückweisen + Arglist - von RefiNRW24 - 06.12.2024, 19:41