06.12.2024, 19:09
Ich würde wegen der AGB auch keine PKH gewähren. Offensichtlich haben die anderen Gerichte keine Veranlassung gesehen die Revision zuzulassen also so grundsätzliche Bedeutung scheint die Klärung nicht zu haben. Aber das kann man sicher auch anders sehen.
Wegen der Täuschung könnte man eher überlegen, ob es notwendig ist die Dokumente im Original anzuschauen oder den Beklagten dazu anzuhören oä, sodass man PKH gewährt. Das hängt vom konkreten Einzelfall ab
Wegen der Täuschung könnte man eher überlegen, ob es notwendig ist die Dokumente im Original anzuschauen oder den Beklagten dazu anzuhören oä, sodass man PKH gewährt. Das hängt vom konkreten Einzelfall ab
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PkH Beklagter - von RefNdsOL - 06.12.2024, 16:54
RE: PkH Beklagter - von RiNrw - 06.12.2024, 19:09