13.04.2019, 08:06
Kommt auf das Bundesland an.
Bei mir ist die Stationsarbeit total entspannt, sodass ich gut nebenbei arbeiten kann.
Zivilstation war maximal einmal die Woche aber bei Weitem nicht jede Woche. Urteil ist auch schnell geschrieben. Strafstation war ich insgesamt zwei mal da. In der Verwaltungsstation ist es üblich insgesamt 2-3 Mal tätig zu werden, sodass ausreichend Zeit zum lernen bleibt. Ich mache dafür während der Anwaltsstation nicht mehr so viel, sodass ich dann eine richtige Kompakte Examenavorbereitung habe.
Bei mir ist die Stationsarbeit total entspannt, sodass ich gut nebenbei arbeiten kann.
Zivilstation war maximal einmal die Woche aber bei Weitem nicht jede Woche. Urteil ist auch schnell geschrieben. Strafstation war ich insgesamt zwei mal da. In der Verwaltungsstation ist es üblich insgesamt 2-3 Mal tätig zu werden, sodass ausreichend Zeit zum lernen bleibt. Ich mache dafür während der Anwaltsstation nicht mehr so viel, sodass ich dann eine richtige Kompakte Examenavorbereitung habe.
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Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Ersti - 12.04.2019, 19:23
RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von GastNRW89 - 12.04.2019, 19:27
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RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von GÄSTIN NRW - 12.04.2019, 19:44
RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Erdbär_NRW - 12.04.2019, 20:01
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RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von NRW 2 - 12.04.2019, 21:29
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RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Erdbär_NRW - 13.04.2019, 00:37
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RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Gast - 13.04.2019, 08:06
RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Gast - 13.04.2019, 09:01
RE: Nebentätigkeit - Stundenumfang - von NRWfee - 26.04.2019, 20:19