13.04.2019, 00:37
(12.04.2019, 21:53)GastNRW88 schrieb: Es geht doch hier nicht nur darum, ob es zeitlich möglich ist... Fakt ist, dass die Zeit, in der du arbeitest, Dir fürs Lernen fehlt. Die Zeit ist einfach sinnvoller investiert, wenn du fürs Examen lernst. Nach der Arbeit wirst du vermutlich zu müde sein, um noch zu lernen. Du kannst dir in der Anwaltsstation und Wahlstation ja eine Kanzlei suchen, bei der du etwas dazu verdienst.
Du musst das letztlich selbst wissen. Fakt dürfte es jedoch sein, dass du weniger Zeit zum Lernen hast als diejenigen, die nicht arbeiten.
Ich persönlich hätte es nicht ansatzweise geschafft, noch zu arbeiten, ohne dass AG und Lernerei darunter leiden.
Ob man in einer Kanzlei nun als Referendar etwas dazuverdient oder dort bzw. in einer anderen Kanzlei einen Nebenjob ausübt, macht ja nun auch keinen großen Unterschied. In einer Kanzlei, in der man nichts dazu verdient, ist man ja nicht vollzeitig, sondern einen oder zwei Tage pro Woche, wenn überhaupt (gibt ja genügend Vollzeittaucher).
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Nebentätigkeit - Stundenumfang - von Ersti - 12.04.2019, 19:23
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