04.12.2024, 14:28
Ja. Denn der Leser muss verstehen, wie sich das Ergebnis aus dem Gesetz ableitet. "Kann er ja googeln" ist daher unschön bis falsch.
Außerdem ist ein falscher Obersatz viel leichter revisionsrechtlich anzugreifen als eine falsche Tatsachenfeststellung.
Also immer schön trennen und ordentlich hinschreiben.
Außerdem ist ein falscher Obersatz viel leichter revisionsrechtlich anzugreifen als eine falsche Tatsachenfeststellung.
Also immer schön trennen und ordentlich hinschreiben.
Nachrichten in diesem Thema
Obersatz: Normtext abschreiben? - von al_kurdi - 04.12.2024, 09:53
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von LaesioEnormis - 04.12.2024, 13:01
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von Praktiker - 04.12.2024, 14:28