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Obersatz: Normtext abschreiben?
LaesioEnormis
Junior Member
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Beiträge: 27
Themen: 9
Registriert seit: Oct 2024
#2
04.12.2024, 13:01
(04.12.2024, 09:53)al_kurdi schrieb:  Hallo,

das klingt jetzt nach einer banalen Frage:

Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab? 

z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."

Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.

Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".

Ja! Das gehört (wohl) zum Urteilstil dazu. 

Ergebnis mit Norm
Norm abschreiben
Auslegen/ Definieren der Norm
Zwischenergebnis (,,Diese Voraussetzungen liegen hier vor)
Subsumtion
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2024, 13:02 von LaesioEnormis.)
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Nachrichten in diesem Thema
Obersatz: Normtext abschreiben? - von al_kurdi - 04.12.2024, 09:53
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von LaesioEnormis - 04.12.2024, 13:01
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von Praktiker - 04.12.2024, 14:28


 

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