04.12.2024, 09:53
Hallo,
das klingt jetzt nach einer banalen Frage:
Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab?
z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."
Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.
Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".
das klingt jetzt nach einer banalen Frage:
Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab?
z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."
Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.
Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".
Nachrichten in diesem Thema
Obersatz: Normtext abschreiben? - von al_kurdi - 04.12.2024, 09:53
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von LaesioEnormis - 04.12.2024, 13:01
RE: Obersatz: Normtext abschreiben? - von Praktiker - 04.12.2024, 14:28