03.12.2024, 12:55
Ich habe heute mal meinen AG Leiter gefragt. Deine Vorgehensweise ist wohl völlig richtig. Für mich ergibt das auch durchaus so Sinn. Ggf. kann das in der Klausur ungünstig sein, wenn du dir damit wichtige Punkte abschneidest aber ggf ist dann ja ohnehin dann ein ergänzendes Hilfsgutachten notwendig nach dem Bearbeitervermerk
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Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 02.12.2024, 23:59
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 01:12
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:17
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 09:22
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:26
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 09:33
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:55
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 12:55
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 13:26
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von Paul Klee - 03.12.2024, 13:39