02.12.2024, 22:49
Da ich Beamtin auf Probe war und nicht länger bleiben wollte, musste ich mich entlassen lassen und wurde dann nahtlos als Richterin auf Probe ernannt. Musste dann auch wieder zum Amtsarzt aber das war’s dann schon mit Aufwand.
Meine Erfahrungszeiten und meine Jubiläumsdienstzeit wurden aus der Beamtenzeit vollständig angerechnet, sodass ich (auch wegen meiner früheren Wissmit-Stelle) direkt mit einer höheren Erfahrungszeitstufe begonnen habe. Was die Anrechnung auf die Probezeit angeht, bin ich der Meinung, dass § 10 Abs. 2 DRiG durchaus die Möglichkeit vorsieht, das habe ich aber noch nicht in Angriff genommen und werde da den „richtigen“ Zeitpunkt abwarten.
Meine Erfahrungszeiten und meine Jubiläumsdienstzeit wurden aus der Beamtenzeit vollständig angerechnet, sodass ich (auch wegen meiner früheren Wissmit-Stelle) direkt mit einer höheren Erfahrungszeitstufe begonnen habe. Was die Anrechnung auf die Probezeit angeht, bin ich der Meinung, dass § 10 Abs. 2 DRiG durchaus die Möglichkeit vorsieht, das habe ich aber noch nicht in Angriff genommen und werde da den „richtigen“ Zeitpunkt abwarten.
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Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 15:59
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 16:09
RE: Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 16:43
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 30.11.2024, 20:58
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 21:16
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 01.12.2024, 00:05
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 01.12.2024, 00:38
RE: Richter kraft Auftrags - von Spencer - 01.12.2024, 12:49
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 02.12.2024, 22:49
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 02.12.2024, 23:46
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 07.12.2024, 00:04
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 08.12.2024, 23:25