01.12.2024, 21:41
(01.12.2024, 21:32)Praktiker schrieb:(01.12.2024, 15:18)JuraHassLiebe schrieb:(01.12.2024, 11:25)Joko schrieb:(01.12.2024, 11:10)Suchender29 schrieb: Folgender (fiktiver) Fall:
A ist abhängig von Heroin.
B will dass A von Heroin loskommt und zerstört A's Heroin.
Dies bemerkt A, als er sich am Abend einen Schuss setzen will.
In der Nacht erleidet A Entzugserscheinungen wie Schüttelfrost und Herzrasen.
Hat sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht?
Einerseits hat er ja zurechenbar die Entzugserscheinungen herbeigeführt.
Allerdings frage ich mich, ob überhaupt eine Gesundheitsschädigung vorliegt, da der Zustand ohne Heroin ja der körperliche Normalzustand ist.
Der berühmte fiktive Fall
Antwort: A hat sich ganz sicher nicht wegen Körperverletzung strafbar gemacht ;)
Ich würde es nicht als so eindeutig erachten.
Doch, denn Du prüfst B. Aber so war es natürlich auch gemeint ;)
In der Sache: der Entzug ist unzweifelhaft ein pathologischer Zustand. Allerdings ist der Besitz von Heroin rechtswidrig, es ist möglicherweise nicht einmal Eigentum des A (nicht verkehrsfähig?). Vielleicht ist daher auch das Zerstören nicht rechtswidrig? Wahrscheinlich aber doch. Andernfalls wäre über Unterlassungsstrafbarkeit nachzudenken (Folgeproblem: Garantenstellung aus Ingerenz?), weil kein Arzt gerufen wurde - das wäre nämlich das Mindeste.
Ah, und Aussetzung...
@JuraHassLiebe: Doch, eindeutig ;)
Nachrichten in diesem Thema
Drogenentzug als Körperverletzung - von Suchender29 - 01.12.2024, 11:10
RE: Drogenentzug als Körperverletzung - von Joko - 01.12.2024, 11:25
RE: Drogenentzug als Körperverletzung - von JuraHassLiebe - 01.12.2024, 15:18
RE: Drogenentzug als Körperverletzung - von Praktiker - 01.12.2024, 21:32
RE: Drogenentzug als Körperverletzung - von Joko - 01.12.2024, 21:41
RE: Drogenentzug als Körperverletzung - von RefinNRW25 - 02.12.2024, 21:50