28.11.2024, 13:34
(28.11.2024, 13:12)Egal_ schrieb:(28.11.2024, 12:59)Ex-GK schrieb:(28.11.2024, 12:27)MissJura schrieb:(28.11.2024, 12:19)guga schrieb: Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
Hää Teilzeit ist Teilzeit. Wenn der Chef dies täglich missachtet, scheint ihm das herzlich egal zu sein. Das ist halt ein no go.
Was wird denn missachtet? TE hat eine 40-Stunden Woche als Vollzeit unterstellt und nicht mit dem AG darüber gesprochen, welcher Anteil der angenommenen Vollzeit "zum Teil" abzuleisten ist. Telzeit sind nicht immer 50% (auch da würde sich die Frage nach "50% von was" stellen).
Ich denke, da der Begriff "Vollzeit" nach dem allgemeinen Verständnis im Arbeitsrecht 40 Wochenstunden umfasst, wird man ohne das Hinzutreten besonderer Umstände davon ausgehen müssen/dürfen, dass "Teilzeit mit 50%" 20 Stunden pro Woche sind.
Ob sich aus dem Beruf des Anwalts besondere Umstände ergeben, müsste man ermitteln. Ich selbst sehe hier keine Allgemeingültigkeit per seh, denn es gibt Anwälte in FWW-Kanzleien, die wirklich sehr schlecht bezahlt sind. Bei diesen - ich drücke es bewusst hart aus - "armen Schweinen" wird keiner auf die Idee kommen zu sagen, Überstunden seien inkludiert, nur weil es ein "Dienst höherer Art" ist. Auch würde bei denen keiner sagen: "50% sind nicht 20 Stunden, sondern 30, weil Anwälte allgemein sehr viel arbeiten."
Diesen Automatismus gibt es nicht.
Den/die TE halte ich ebenfalls nicht für unterbezahlt. Ich nehme allerdings an, sie oder er hat sich bewusst für Teilzeit entschieden. Dann muss man dies auch einfordern oder die Erwartungen klären.
Ich bin total bei Dir und würde die gleichen Dinge unterstellen/annehmen. Deswegen ist mein Punkt vor allem der, dass TE vielleicht mal die Rahmenbedingungen abklären sollte. In meinem Umfeld erlebe ich zB oft 80%-Teilzeitstellen statt 50% und mein Arbeitsvertrag spricht auch nicht von 40 Stunden in der Woche. ME sind die Gesamtumstände hier nicht ausreichend dargestellt und wesentliche Punkte wurden zwischen TE und AG nicht vereinbart/besprochen, sodass eine Bewertung fair/unfair so pauschal gar nicht gemacht werden kann.
Natürlich gibt es Arbeitgeber, die Mitarbeiter bewusst nicht fair behandeln - von den Schilderungen des TE sehe ich das hier aber (noch) nicht. Am Beispiel der nicht fristgebundenen Aufgaben, die spät kommen: natürlich halten die Wenigsten den/die KollegIn auf, wenn diese/r meint, die Sachen am gleichen Tag zu machen; wir wissen aber nicht, ob TE denn proaktiv nachfragt, wann die Sachen erledigt sein müssen. Vielleicht erwartet das niemand und die "Überstunden" sind entsprechend mehr oder weniger selbst gemacht. Wenn der Arbeitsumfang andererseits allgemein so groß ist, dass es faktisch nicht in Teilzeit ohne Überstunden machbar ist, dann sollte man eben auch ansprechen - das muss aber nicht unbedingt ein bewusstes Ausbeuten sein. Nicht jeder Chef/Kollege weiß, was der andere so auf dem Tisch hat - da muss man halt auch aktiv die Hand heben.
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