27.11.2024, 21:39
(26.11.2024, 22:56)Expecto Patronum schrieb: Hat man eine Chance auf eine Einstellung als Richter mit knapp über 8 Punkten im zweiten Examen und knapp unter 8 Punkten im ersten Examen (staatlich aber nur ein hohes Ausreichend).
Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.
Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?
Dir Arbeitsgerichtsbarkeit setzt -soweit ich weiß- einschlägige Berufserfahrung voraus, das hängt also nicht alleine von den Noten ab.
Die Noten Vorraussetzungen erfüllst du ja sowohl für die Ordentliche als auch für die Sozialgerichtbarkeit. Ich glaube, so pauschal kann dir das niemand so genau sagen, es hängt ja immer auch von der Bewerberlage und in der ordentlichen sicher auch vom OLG Bezirk ab. Es finden aber ja immerhin wieder Assessmentcenter statt. Wenn du es willst, würde ich es einfach probieren. Du hast ja sehr vernünftige Examen!
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Richter NRW ohne VB - von Expecto Patronum - 26.11.2024, 22:56
RE: Richter NRW ohne VB - von DRi1 - 27.11.2024, 08:01
RE: Richter NRW ohne VB - von Okt2022 - 27.11.2024, 21:39
RE: Richter NRW ohne VB - von Law.NRW - 27.11.2024, 22:39
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RE: Richter NRW ohne VB - von KnappvorbeiNRW - 30.11.2024, 10:03
RE: Richter NRW ohne VB - von Almöhi - 30.11.2024, 11:37