22.11.2024, 09:55
Man muss sich halt bewusst machen, dass die Kläger schon ausführlich durch das BAMF (meist mehrere Stunden) angehört wurden und man hier kein 2. Verwaltungsverfahren durchführt. Und dass Art. 19 IV GG nicht bedeutet, dass Kläger schon Bekanntes endlos wiederholen dürfen. Ansonsten landet man je nach Anwalt auch mal in der Filibuster-Falle (obstruktive Endlosrede), wie es einigen jüngeren Kollegen von mir schon passiert ist…Und dann kommt der Anwalt nach 4h Zermürbungstaktik mit seinen Beweisanträgen um die Ecke und produziert Verfahrensfehler. Nicht der Normalfall und auch nicht seriös, aber letztlich auch eine Folge zu nachgiebiger Verhandlungsführung. Im Regelfall verschwendest du durch zu langes Redenlassen einfach viel Zeit. Dem kannst du zuvorkommen, indem du direkt mit deinen Fragen zu den wackeligen bzw unklaren Punkten anfängst. Wie gesagt, das gab bei mir in fast 10 Jahren noch nie Probleme, auch bei schwierigen Anwälten.
Nachrichten in diesem Thema
Richterin VG: Asyl - von ReffiNRW75 - 21.11.2024, 12:34
RE: Richterin VG: Asyl - von Pontifex Maximus - 21.11.2024, 12:50
RE: Richterin VG: Asyl - von Spencer - 21.11.2024, 19:46
RE: Richterin VG: Asyl - von DRi1 - 21.11.2024, 15:17
RE: Richterin VG: Asyl - von ReffiNRW75 - 21.11.2024, 22:33
RE: Richterin VG: Asyl - von Spencer - 21.11.2024, 22:50
RE: Richterin VG: Asyl - von Pontifex Maximus - 22.11.2024, 07:54
RE: Richterin VG: Asyl - von Spencer - 22.11.2024, 09:55


