18.11.2024, 18:23
Hey,
ich habe einen Versicherungsfall vor mir liegen. Es geht darum, dass die Klägerin aus einer Teilkaskoversicherung Regulierung eines Schadenseintritts begehrt.
Mein Richter meinte ich soll dazu nun ein Urteil schreiben und dabei aber unterstellen, dass es keine Beweisaufnahmen gibt. Soll ich die aufgestellten Behauptungen dann verwerfen ?
Als Beispiel: Die Klägerin meldet dem Versicherer, dass ihr versichertes Fahrzeug im Ausland gestohlen ist.
Die Klägerin behauptet, dass die ausländische Polizei ein Video von einer Überwachungskamera vorliegen hat, die den Diebstahl bestätigen würde.
Jetzt müsste mein Richter die Ermittlungsakte beantragen, aber selbst diesbezüglich soll ich so tun, als würde es die nicht geben.
Wie gehe ich jetzt vor ? Schreibe ich dann, dass die Behauptung nicht bewiesen ist ? Oder sollte ich die Behauptung mit keinem Wort erwähnen ?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe einen Versicherungsfall vor mir liegen. Es geht darum, dass die Klägerin aus einer Teilkaskoversicherung Regulierung eines Schadenseintritts begehrt.
Mein Richter meinte ich soll dazu nun ein Urteil schreiben und dabei aber unterstellen, dass es keine Beweisaufnahmen gibt. Soll ich die aufgestellten Behauptungen dann verwerfen ?
Als Beispiel: Die Klägerin meldet dem Versicherer, dass ihr versichertes Fahrzeug im Ausland gestohlen ist.
Die Klägerin behauptet, dass die ausländische Polizei ein Video von einer Überwachungskamera vorliegen hat, die den Diebstahl bestätigen würde.
Jetzt müsste mein Richter die Ermittlungsakte beantragen, aber selbst diesbezüglich soll ich so tun, als würde es die nicht geben.
Wie gehe ich jetzt vor ? Schreibe ich dann, dass die Behauptung nicht bewiesen ist ? Oder sollte ich die Behauptung mit keinem Wort erwähnen ?
Vielen Dank im Voraus!