17.11.2024, 21:44
(17.11.2024, 16:06)Besorgter Anwohner schrieb:(17.11.2024, 15:46)Spencer schrieb: Die Note im StEx gibt zumindest schon mal einen Anhaltspunkt. Die Referendare, die mir am VG zugewiesen wurden und lediglich ein schwaches befriedigend im 1. StEx hatten, gaben idR auch völlig anders, um nicht zu sagen gar nicht verwertbare Entwürfe ab als die mit 2-stelligen Examina. Von ersteren gab mir mal jmd einen Urteils-Entwurf mit Entscheidungsgründen von einer 3/4-Seite ab und der Text strotzte nur so von Rechtschreibfehlern. So etwas ist mir bei Referendaren mit Top-Noten nie passiert.
Soll der Staat denn lieber auf jede Notengrenze verzichten und die Katze im Sack kaufen, um sie ggf nach 1 Jahr wieder zu entlassen? Der Steuerzahler dürfte sich bedanken, von den von deren schlechten Leistungen Betroffenen mal ganz zu schweigen…
Und genau dafür wurde das System vermutlich ursprünglich mal entworfen. Kandidaten rausfiltern, die große Gewähr dafür bieten, dass sie funktionieren.
Mehr nicht. Wenn welche durch den Rost fallen, die es auch gekonnt hätten, nicht schlimm, so lange es genug passende Kandidaten gibt.
Gerechtigkeit, jedem die gleiche Möglichkeit geben usw war doch gar nicht vorgesehen.
Aber ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man das System jetzt ändern muss? Denn selbst wenn man annimmt, dass das System zuverlässig Kandidaten rausfiltert, die große gewähr dafür bieten, dass sie funktionieren und es deshalb zu vernachlässigen ist, wenn Leute die es auch gekonnt hätten, durch den Rost fallen funktioniert das ja - wie auch richtig angemerkt - nur so lange es genug passende Kandidaten gibt. Und die Zeiten sind offensichtlich vorbei, sonst hätten wir die Diskussion ja nicht (immer wieder).
Ich glaube niemand wird ernsthaft in Abrede stellen, dass das Examen eine gewisse Aussagekraft hat: Die Klausur (oder eben Schriftsatz/Urteil usw.) von dem Kandidaten mit 4 Punkten liest sich anders als die von dem mit 8 Punkten und die liest sich wieder anders als die von dem mit 12 Punkten. Natürlich gibt es (große!) Leistungsunterschiede unter Volljuristen und das Examen kann diese Leistungsunterschiede zumindest im Ansatz erfassen.
Es wird auch niemand bestreiten, dass die Examensnote letztlich keine hochpräzise Bezifferung des Leistungsniveaus darstellt (oder darstellen soll). Die Klausur von dem Kandidaten mit 7,8 Punkten liest sich nicht anders als die von dem mit 8,2 Punkten. Eine so genaue Aussage kann das System auf Grund der sehr geringen Anzahl an Einzelwerten und dem völlig unverhältnismäßigen Anteil einer Tagesleistung am Gesamtergebnis schlicht nicht leisten. Daran kann man auch nur wenig ändern wenn man die Leute nicht mit 8-wöchigen Examensphasen zu quälen, um zumindest in die Nähe repräsentativer Werte zu kommen. Auch würde die Aussicht auf ein solches Examen am Ende noch mehr Leute vom Studium abschrecken als es jetzt schon der Fall ist.
Man muss also irgendwie damit umgehen, dass man auf die Leute, die früher "durch den Rost gefallen" sind, weil sie im Examen nicht ihre "wahre" Leistungsfähigkeit zeigen konnten (warum auch immer), jetzt irgendwie auf dem Rost halten muss um im Bild zu bleiben. Und dafür muss man eben die Mindestpunktzahl absenken um eine Chance zu bekommen, diese Leute in der Probezeit nochmal genauer zu prüfen.
Denn was mit absoluter Sicherheit nicht passieren wird ist, dass die Besoldung nach oben angepasst wird. Dafür gibt es (politisch) schlicht keinen Grund: Richter und auch Beamte der Staatsanwaltschaft dürfen nicht streiken, müssen also für das arbeiten was Ihnen ihr Dienstherr bereit ist zu zahlen. Der Dienstherr muss sich dabei nur daran orientieren, was verfassungsrechtlich (noch) zulässig ist. Alles andere also in seinem Ermessen. Warum sollte er mehr zahlen als er muss? Die kurzfristigen Konsequenzen sind angesichts der überschaubaren Anzahl an Richtern und Staatsanwälten gering. Die langfristigen Konsequenzen sind natürlich wesentlich schwerwiegender. Aber sie treffen eben eine kommende Regierung und sind der aktuellen daher relativ wurscht.
Wenn man das erstmal für sich akzeptiert hat, ist die Notendiskussion müßig. Sie werden so weit gesenkt, wie nötig, um alle Stellen zu besetzen. Schon jetzt sind Bundesländern, in denen es nur auf die Note im Zweiten Examen ankommt, diverse Richter und Staatsanwälte mit ausreichenden ersten Examen unterwegs. Und dieser Trend wird sich fortsetzen.
Das alles kann man gut oder schlecht oder für den Untergang der Justiz halten. Ändern wird es nichts. Man kann also den Kopf in den Sand stecken und über den gefühlten Verlust der (eigenen) Bedeutung als Angehöriger der Justiz jammern oder das Beste draus machen und die Leute, die jetzt nunmal mehr und mehr dazukommen werden, willkommen zu heißen und Ihnen unter die Arme zu greifen. Und eben auch die Reißleine zu ziehen wenn es absolut nicht geht.
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