14.11.2024, 13:06
Moin,
da die Kommunikation mit dem Arbeitsamt ein wenig schleppend ist – hat von Euch jemand Erfahrung, was das Arbeitsamt konkret benötigt, um Nebentätigkeiten im Referendariat (konkret: Wahl- und Anwaltsstation bei Kanzleien mit Nebentätigkeitsvereinbarungen) für die Bemessung des ALG1 zu berücksichtigen? Muss man – in Entsprechung zur Arbeitsbescheinigung des OLG – einfach zwei weitere solche Arbeitsbescheinigungen der Kanzleien vorlegen und dann bekommt das Arbeitsamt das hin? Oder wollen die noch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen o.ä.? Oder missverstehe ich da was? Das sind doch aus Sicht der Arbeitsagentur normale Einkommen der letzten 12 Monate?
Vielen Dank!
da die Kommunikation mit dem Arbeitsamt ein wenig schleppend ist – hat von Euch jemand Erfahrung, was das Arbeitsamt konkret benötigt, um Nebentätigkeiten im Referendariat (konkret: Wahl- und Anwaltsstation bei Kanzleien mit Nebentätigkeitsvereinbarungen) für die Bemessung des ALG1 zu berücksichtigen? Muss man – in Entsprechung zur Arbeitsbescheinigung des OLG – einfach zwei weitere solche Arbeitsbescheinigungen der Kanzleien vorlegen und dann bekommt das Arbeitsamt das hin? Oder wollen die noch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen o.ä.? Oder missverstehe ich da was? Das sind doch aus Sicht der Arbeitsagentur normale Einkommen der letzten 12 Monate?
Vielen Dank!
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Nebentätigkeiten und ALG1 - von Timwise - 14.11.2024, 13:06
RE: Nebentätigkeiten und ALG1 - von wacaffe - 14.11.2024, 14:38
RE: Nebentätigkeiten und ALG1 - von Timwise - 14.11.2024, 15:29