13.11.2024, 20:05
Hey Leute,
irgendwie bekomme ich die §§ 257-259 ZPO nicht so richtig in den Griff. Und die Literatur ist irgendwie auch ein wenig dürftig in diesem Punkt. Nehmen wir an, der Vermieter klagt auf Mietzahlung und der Mieter hält dem eine Minderung entgegen. Jetzt beantragt der Vermieter nicht nur die Mietzahlung für die vergangenen Mieten, sondern darüber hinaus die Monatsmieten für das kommende halbe Jahr. Wäre das dann ein Fall von § 257 ZPO oder von § 259 ZPO. Und warum? Dass es § 258 ZPO nicht sein kann, leuchtet ein, umfasst er laut Kommentar nur einseitige Verpflichtungen.
Danke Euch schon mal vielmals!
irgendwie bekomme ich die §§ 257-259 ZPO nicht so richtig in den Griff. Und die Literatur ist irgendwie auch ein wenig dürftig in diesem Punkt. Nehmen wir an, der Vermieter klagt auf Mietzahlung und der Mieter hält dem eine Minderung entgegen. Jetzt beantragt der Vermieter nicht nur die Mietzahlung für die vergangenen Mieten, sondern darüber hinaus die Monatsmieten für das kommende halbe Jahr. Wäre das dann ein Fall von § 257 ZPO oder von § 259 ZPO. Und warum? Dass es § 258 ZPO nicht sein kann, leuchtet ein, umfasst er laut Kommentar nur einseitige Verpflichtungen.
Danke Euch schon mal vielmals!
Nachrichten in diesem Thema
Klage auf künftige Leistung - von Sagaliu - 13.11.2024, 20:05
RE: Klage auf künftige Leistung - von RefNdsOL - 14.11.2024, 00:26
RE: Klage auf künftige Leistung - von Sagaliu - 14.11.2024, 09:32
RE: Klage auf künftige Leistung - von RefNdsOL - 14.11.2024, 12:19
RE: Klage auf künftige Leistung - von Sagaliu - 18.11.2024, 23:40
RE: Klage auf künftige Leistung - von RefNdsOL - Gestern, 00:10