• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Tenor bei vorgerichtlichen RA
Antworten

 
Tenor bei vorgerichtlichen RA
xotokopikon
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2023
#4
13.11.2024, 08:37
Der Grund, wieso das explizit als außergerichtliche RA Gebühren tenoriert wird, ist deren Anrechnung auf die Verfahrensgebühr. Ob einen das jetzt überzeugt ist ne andere Frage, man könnte ja auch den Entscheidungsgründen entnehmen, dass es sich um außergerichtliche RA Gebühren handelt. Es ist auf jeden Fall nicht unüblich das so zu tenorieren.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Tenor bei vorgerichtlichen RA - von RefiNRW24 - 12.11.2024, 16:11
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von RefNdsOL - 12.11.2024, 16:22
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von Praktiker - 13.11.2024, 07:12
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von xotokopikon - 13.11.2024, 08:37


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus