13.11.2024, 08:37
Der Grund, wieso das explizit als außergerichtliche RA Gebühren tenoriert wird, ist deren Anrechnung auf die Verfahrensgebühr. Ob einen das jetzt überzeugt ist ne andere Frage, man könnte ja auch den Entscheidungsgründen entnehmen, dass es sich um außergerichtliche RA Gebühren handelt. Es ist auf jeden Fall nicht unüblich das so zu tenorieren.
Nachrichten in diesem Thema
Tenor bei vorgerichtlichen RA - von RefiNRW24 - 12.11.2024, 16:11
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von RefNdsOL - 12.11.2024, 16:22
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von Praktiker - 13.11.2024, 07:12
RE: Tenor bei vorgerichtlichen RA - von xotokopikon - 13.11.2024, 08:37