09.11.2024, 23:25
(09.11.2024, 22:04)LaesioEnormis schrieb: Weshalb ist es eig in Jura, auch im Examen, so schwer die eigene Benotung im Vorhinein einzuschätzen?
Du meinst "nach Abgabe der Klausur, aber vor Rückgabe"?
In zwei Extremfällen kann man die Benotung ja sehr gut einschätzen: Man merkt etwa sofort, dass man gar nichts verstanden hat, schon beim Suchen der Anspruchsgrundlage "raus" war usw. oder man kennt bspw. die zugrundeliegende Entscheidung in- und auswendig bzw. hat annähernd die gleiche Klausur schonmal geschrieben. Dann weiß man, dass man sehr schlecht oder sehr gut war.
Im breiten Rest der Fälle kann man das Ergebnis deshalb nicht einschätzen, weil der Kenntnisstand, den man dazu bräuchte (Abgleich Lösungsskizze mit der eigenen Bearbeitung), einen ja schon befähigt hätte, die perfekte Klausur zu schreiben.
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Eigene Einschätzung der Benotung - von LaesioEnormis - 09.11.2024, 22:04
RE: Eigene Einschätzung der Benotung - von RefNdsOL - 09.11.2024, 22:14
RE: Eigene Einschätzung der Benotung - von Greif - 09.11.2024, 23:25
RE: Eigene Einschätzung der Benotung - von Praktiker - 10.11.2024, 18:01
RE: Eigene Einschätzung der Benotung - von guga - 10.11.2024, 18:07