09.11.2024, 09:52
(08.11.2024, 20:06)RefBaWü schrieb: Moin, ist bei einer Zwangsvollstreckung eigentlich die Pfändung immer die Folge?
Und zieht eine Pfändung immer eine Verstrickung und die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach sich?
Und was ist daraus denn genau die Folge, also was bringt einem ein Pfändungspfandrecht überhaupt?
Zu 1: Nicht bei der Zwangsvollstreckung nach ZVG: da gibt es zwar eine Beschlagnahme, aber kein Pfändungspfandrecht. Und bei anderen Vollstreckungen als wegen Geldforderungen sowieso nicht.
Zu 2: im Idealfall (vorbehaltlich 1) ja. Bei Fehlern gibt es eigenständige Fehlerfolgen - die Verstrickung ist rein öffentlich-rechtlich und daher unempfindlicher, also im Zweifelsfall noch entstanden, das Pfandrecht ist da empfindlicher.
Zu 3: Grundlage der ZV, Rang bei konkurrierenden Gläubigern, Rechtsgrund für das Behaltendürfen des Erlöses. Strafrechtlicher Schutz bei Sachen (Pfandkehr).
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Pfändungsfolgen - von RefBaWü - 08.11.2024, 20:06
RE: Pfändungsfolgen - von RefNdsOL - 08.11.2024, 20:18
RE: Pfändungsfolgen - von RefBaWü - 08.11.2024, 21:18
RE: Pfändungsfolgen - von RefNdsOL - 08.11.2024, 21:54
RE: Pfändungsfolgen - von Praktiker - 09.11.2024, 10:03
RE: Pfändungsfolgen - von Praktiker - 09.11.2024, 09:52