08.11.2024, 13:16
(08.11.2024, 12:17)RefNdsOL schrieb:(08.11.2024, 12:13)MargeSimpson schrieb: Ich meine die Fachrichtung. Es gibt ja die Fachrichtung allgemeine Dienste/Verwaltung, Justiz, Steuerverwaltung.
Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist nämlich nicht so einfach, daher die Frage
Die Frage wäre jetzt, warum genau das ein Problem darstellen solle.
Sofern du mal die Lebensläufe von Spitzenbeamten (B-Besoldung oder hohe R-Besoldung) betrachtest, dann wirst du feststellen, dass sog. Laufbahnwechsel auch ggf. fächerübergreifend nicht unüblich sind. Juristen sind typischerweie lediglich für Justiz, Allgemeine Dienste und ggf. Steuerverwaltung qualifiziert; selten ausnahmsweise bspw. Polizei (u.a. NRW). Das ist aber unerheblich, da für alle Stellen, die für dich als Jurist in Betracht kommen, wie Einstieg A13 in der Finanzverwaltung, du ohnehin qualifiziert bist als Volljurist, da man mit der Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung erhält.
Die Frage ist insofern relevant, dass Die Ausschreibung der allgemeinen Verwaltung voraussetzt, dass man als Beamter die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstieg Amt der Fachrichtung allgemeine Dienste hat, und mir daher nicht klar ist, ob man aus der Steuerverwaltung in die allgemeine Verwaltung wechseln kann
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Welche Laufbahn? - von MargeSimpson - 08.11.2024, 11:26
RE: Welche Laufbahn? - von Praktiker - 08.11.2024, 11:42
RE: Welche Laufbahn? - von Homer S. - 08.11.2024, 11:52
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RE: Welche Laufbahn? - von MargeSimpson - 08.11.2024, 12:13
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RE: Welche Laufbahn? - von Homer S. - 08.11.2024, 12:57
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