06.11.2024, 12:14
Kurze Frage an die Verwaltungsrechtler:
Wie lange hat das VG Zeit, um die schriftliche Begründung des Urteils zuzustellen?
Zum Fall: Es gab eine mündliche Verhandlung und es wurde dann noch am selben Tag irgendwann später der Tenor verkündet. Jetzt sind aber schon mehrere Wochen rum und es ist noch nichts eingegangen.
§ 116 VwGO ist da auch nicht hilfreich. Oder gucke ich nur falsch? Und bevor hier die klassiche Antwort kommt: ich bin im Zivilrecht tätig und habe gerade keinen Zugriff auf VwGO-Literatur
Nachtrag: ich hab § 117 Abs. 4 VwGO gefunden, aber der hilft mir auch nicht weiter... hier sind mehr als 2 Wochen rum
Wie lange hat das VG Zeit, um die schriftliche Begründung des Urteils zuzustellen?
Zum Fall: Es gab eine mündliche Verhandlung und es wurde dann noch am selben Tag irgendwann später der Tenor verkündet. Jetzt sind aber schon mehrere Wochen rum und es ist noch nichts eingegangen.
§ 116 VwGO ist da auch nicht hilfreich. Oder gucke ich nur falsch? Und bevor hier die klassiche Antwort kommt: ich bin im Zivilrecht tätig und habe gerade keinen Zugriff auf VwGO-Literatur
Nachtrag: ich hab § 117 Abs. 4 VwGO gefunden, aber der hilft mir auch nicht weiter... hier sind mehr als 2 Wochen rum
Nachrichten in diesem Thema
Dauer Urteilsbegründung beim VG - von Konova - 06.11.2024, 12:14
RE: Dauer Urteilsbegründung beim VG - von JungemitTaubenei - 06.11.2024, 19:31
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