05.11.2024, 18:08
Also eine Beweisstation gibt es (soweit ich das überblicke) im Tatbestand (bzw. in den Gründen zu I.) eher nicht. Gerade beim vorläufigen RS entscheidet man ja omV und als Maßstab reicht die Glaubhaftmachung. Ich persönlich schreibe alles, was den Klageanspruch/das Begehren stützen soll, in das Vorbringen des Klägers/Antragstellers. Etwa so: „Der Ast hat am … um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht und macht geltend: … hierzu hat er mit SS vom die folgenden Erklärungen Dritter vorgelegt …“. So macht man es zB auch üblicherweise in Asyltatbeständen, wenn Atteste vorgelegt werden.
Eine Replikstation halte ich auch für sehr unüblich und schlage vor, alle Argumente bei dem jeweiligen Beteiligenvorbringen zu nennen, ggf. unter Bezugnahme auf das Argument der Gegenseite (zB: „Der Ast ist der Meinung, entgegen der Ausführungen des Ag, sei hier…“).
Allerdings gilt grds, dass die Verständlichkeit oberstes Gebot ist und etwaige regionale Gepflogenheiten (zumindest als Ref) beachtet werden sollten ;)
Eine Replikstation halte ich auch für sehr unüblich und schlage vor, alle Argumente bei dem jeweiligen Beteiligenvorbringen zu nennen, ggf. unter Bezugnahme auf das Argument der Gegenseite (zB: „Der Ast ist der Meinung, entgegen der Ausführungen des Ag, sei hier…“).
Allerdings gilt grds, dass die Verständlichkeit oberstes Gebot ist und etwaige regionale Gepflogenheiten (zumindest als Ref) beachtet werden sollten ;)
Nachrichten in diesem Thema
„Tatbestand“ 123 VwGO, viele Fragen :) - von Vanessa_HL - 05.11.2024, 15:21
RE: „Tatbestand“ 123 VwGO, viele Fragen :) - von JungemitTaubenei - 05.11.2024, 18:08